Für die SPD hat die Konsolidierung der Staatsfinanzen und die Einhaltung der Schuldenbremse in der Verfassung politische Priorität.
Fatal ist deshalb, wie die Bundesregierung durch die soziale Schieflage des Sparpakets die gesellschaftlich vorhandene Akzeptanz für die notwendige Konsolidierung zerstört.
Dieses „Sparpaket“ ist in erster Linie ein Umverteilungspaket. Konkrete Einsparungen gibt es nur durch neue Belastungen für die Bevölkerung. Es kassiert ab bei Arbeitslosen und Geringverdienern, bei Eltern und Wohngeldempfängern. Es verschont bewusst die Gut- und Sehr Gut-Verdiener. Die Koalition fordert keinen Beitrag von der Wirtschaft ein, sondern begünstigt noch die Kernenergiewirtschaft durch Verlängerung von Laufzeiten mit dicken Gewinnen, die nur zu einem geringen Teil abgeschöpft werden. Und das, obwohl schon jetzt zusätzliche Belastungen für den Bundeshaushalt aus der Beseitigung der atomaren Altlasten im Milliardenhöhe feststehen.
Sie lässt den krisenverursachenden Bankensektor nahezu ungeschoren, belastet aber massiv die Rentenkasse. So bringt die Koalition mutwillig den sozialen Frieden in unserem Land in ernste Gefahr.
Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Beleg für die Nettolüge der Regierung Merkel/Westerwelle. Statt der versprochenen Entlastungen werden nun alle Menschen in Deutschland weniger statt mehr Netto vom Brutto haben. In einer konjunkturell fragilen Situation wird so die Binnennachfrage geschwächt und der Aufschwung aufs Spiel gesetzt.
Diese Regierung hat nicht die Kraft, ihre eigenen Vorgaben umzusetzen. Die Wunschkoalition widerlegt eindrucksvoll die Behauptung, sie seien die geborenen Regierungsparteien und könnten besser mit Geld umgehen.
Nur acht Wochen nach der Beschlussfassung im Kabinett zum Haushalt 2011 wird im Haushaltsvollzug eine weitere spürbare Verbesserung gegenüber den Planzahlen sichtbar. Die positive wirtschaftliche Entwicklung ist dabei auch ein Ergebnis der maßgeblich von den SPD-Ministern in der großen Koalition konzipierten Stabilisierungsmaßnahmen und Konjunkturpakete.
Der Haushaltsvollzug im laufenden Jahr ist von besonderer Bedeutung. Erstmals findet mit dem Haushalt 2011 und der Finanzplanung bis 2014 die neue verfassungsrechtliche Schuldenregel zum Abbau des strukturellen Defizits Anwendung. Für die Festlegung des strukturellen Defizits und des daraus resultierenden Abbaupfades zunächst bis 2014 ist die Haushaltsentwicklung dieses Jahres als Ausgangspunkt entscheidend. Und für die Glaubwürdigkeit und Effektivität dieser neuen Regel ist es wichtig, dass bei der Einführung nicht getrickst wird.
Die aktuellen konjunkturellen Verbesserungen müssen deshalb nun auch bei der Reduzierung des strukturellen Defizits berücksichtigt werden.
Die Bundesregierung erweckt mit ihrem Streit um die Befristung einzelner Regelungen des heute teilweise vorliegenden Haushaltsbegleitgesetzes allerdings den Eindruck, als sei die Konsolidierung am Ende des Finanzplanungszeitraums beendet. Darüber hinaus werden mit den vorliegenden Entwurf lediglich rund 3,5 Milliarden Euro erbracht. Angesichts der anhaltenden Auseinandersetzungen in der Koalition bleibt fraglich, ob die fehlenden Konsolidierungsbeiträge erbracht werden können.