CDU/CSU und FDP haben heute einen Gesetzesvorschlag der SPD abgelehnt, wonach Einkommen von Schülern aus Ferienjobs nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Carsten Schneider, SPD-Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar, ist dies völlig unverständlich:
„Viele Schüler verdienen sich durch Ferienjobs etwas hinzu. Sie wollen sich damit kleine alltägliche Wünsche erfüllen. Deshalb sollen sie das verdiente Geld auch komplett behalten dürfen. Außerdem sammeln sie erste Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt, von denen sie bei ihren späteren Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz enorm profitieren können.
Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Schüler, die mit ihren Eltern in so genannten Bedarfsgemeinschaften leben, nur die ersten 100 Euro von ihrem Verdienst aus einem Ferienjob behalten. Darüber bleiben ihnen nur 20 Prozent. Die restlichen 80 Prozent werden der Bedarfsgemeinschaft vom Arbeitslosengeld II abgezogen.
„Schüler, die in einer Bedarfsgemeinschaften leben, werden gegenüber anderen ungleich behandelt. Darunter leiden Motivation und Antrieb, sich einen Ferienjob zu suchen, um in einen Beruf hinein zu schnuppern und die ersten Schritte in die Unabhängigkeit zu machen“, befürchtet Schneider.
Mit ihren heutigen Beschluss aber halten CDU/CSU und FDP an dieser ungerechten, unsozialen und nicht durchdachten Regelung fest.