In vielen Teilen Ostdeutschlands zahlen Verbraucher über 10 Prozent mehr für ihren Strom als in anderen Regionen Deutschlands. Ein Grund dafür sind die höheren Entgelte für das Stromübertragungsnetz in Ostdeutschland. Am Donnerstag wurden Rahmenbedingungen geschaffen, um die Energiewende umweltverträglich und kosteneffizient weiterzuentwickeln. Die vorgesehene Angleichung der Netzentgelte hat die CDU/CSU-Fraktion dagegen verhindert.

Der Thüringer Abgeordnete Carsten Schneider dazu: „Für diese Blockade zahlen die Menschen in Ostdeutschland einen höheren Preis.“ Schneider weiter: „Einheitliche Übertragungsnetzentgelte sind eine Frage der Gerechtigkeit. Mit einheitlichen Entgelten wäre es möglich die Stromkosten für Privatkunden wie Unternehmen senken. Kosten für den Strom müssen dort getragen werden, wo er verbraucht wird. Es darf nicht sein, dass die Menschen in Thüringen und im ganzen Osten, die Energiewende für den reichen Süden zahlen. Dass es bei der CSU mit Gerechtigkeit und Solidarität nicht weit her ist, hat sie nach ihrer Klage gegen den Länderfinanzausgleich nun erneut bewiesen.“

Die Netzentgelte für das Übertragungsnetz machen zwar nicht den größten Teil des Strompreises aus. Schneider dazu: „Es geht auch um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, die für eine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende unabdingbar ist. Daher begrüße ich, dass auf Druck der SPD im Gesetz eine Neuregelung der vermiedenen Netzentgelte für den Herbst angelegt ist – damit gibt es die Aussicht, einen großen Faktor in der Strompreisgestaltung anzugehen.“

Informationen:

Über Übertragungsnetze wird produzierter Strom deutschlandweit verteilt. Gerade Netzbetreiber mit einem hohen Anteil erneuerbarer Erzeuger im Netzgebiet weisen nicht nur hohe Investitionen in den Netzausbau auf, sondern haben auch sehr hohe betriebliche Kosten für die Integration des erneuerbaren Stroms ins System. Diese Kosten verbleiben in der Regelzone des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers und diese Netzgebiete liegen im Norden und Osten der Republik. Sie führen dort zu überproportional hohen Strompreisen dort, wo der erneuerbare Strom produziert aber im Vergleich nur wenig verbraucht wird.
Während ein Teil der Kosten bundesweit gewälzt wird (Offshore-Anbindungen oder die künftigen Kosten der Erdverkabelung, verbleiben andere Kosten (Redispatch-Kosten). Letztere dienen auch der überregionalen Sicherung des Systems.
Laut einer Untersuchung der TU Dresden würden von einem einheitlichen Netzentgelt Industriekunden in 12 von 16 Bundesländern profitieren. Privat- und Gewerbekunden hätten in 11 Bundesländern finanzielle Vorteile, während die Kosten für die anderen Länder nur moderat ausfielen.

Zur weiteren Information findet sich hier die Studie der TU Dresden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an mein Büro in Berlin.

Im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurden Mittel für den Denkmalschutz freigegeben. Wegen der Vielzahl von Bewerbungen bundesweit, konnte nur ein Teil der Anträge positiv beschieden werden. Aus Erfurt mit dabei: Die Kaufmannskirche am Anger.

Nach einer fachlichen Überprüfung und einem langen Auswahlverfahren hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags heute Nachmittag Gelder für eine Liste von Projekten freigegeben, die im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms VI vom Bund gefördert werden sollen. Mit dem Programm beteiligt sich der Bund an der Sanierung von national bedeutsamen Denkmälern in ganz Deutschland.

Der Erfurter Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider dazu: „Es gab tausende Bewerbungen und bundesweit wurden nur 138 Projekte ausgewählt. Die evangelische Kaufmannsgemeinde wird in ihrem Bauvorhaben mit 130.000 Euro unterstützt wird. Ich freue mich sehr, dass ich den Förderantrag erfolgreich unterstützen konnte.“

„Die Kaufmannsgemeinde profitiert damit ungemein und kann die die Restaurierung der umfangreichen Feuchtigkeitsschäden an den Wänden des Kirchenschiffes und die Restaurierung der Friedemann-Epitaphe angehen. Mit Hinblick auf das Reformationsjubiläum 2017 und die Vielzahl an geplanten Veranstaltungen eine wichtige Unterstützung für die Herrichtung der Kaufmannskirche St. Gregor.“

 

„Die Lehrkräfte in den Sprach- und Integrationskursen leisten einen elementaren Beitrag zum Gelingen der Integration von Flüchtlingen. Nur wenn wir sie angemessen bezahlen, werden wir ausreichend Personal bekommen. Deshalb haben wir jetzt mit einem Beschluss im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Mindestvergütung von 35 Euro pro Stunde sichergestellt“, so der für Finanzen zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carsten Schneider.

Steffen-Claudio Lemme, Sprecher der Landesgruppe Thüringen, ergänzt:  „Integration fängt beim Erlernen der Sprache an. Das kann nur gelingen, wenn wir dafür gute Lehrerinnen und Lehrer haben. In diesem Jahr werden wir mehr als doppelt so viele Sprach- und Integrationskurse bereitstellen müssen. Schon jetzt haben wir zu wenig qualifizierte Lehrer dafür. Diesem Mangel können wir nur begegnen, wenn wir die Lehrkräftevergütung deutlich verbessern und damit endlich faire, gerechte und motivierende Gehälter zahlen. Die bislang in dem Bereich gezahlten Gehälter reichen bei Weitem nicht aus, um genügend qualifiziertes Personal anzuwerben. Bereits seit Langem weisen wir auf diesen Umstand hin und haben uns für eine deutliche Verbesserung stark gemacht.“

„Unser Einsatz hat sich jetzt gelohnt. Wir konnten mit dem Koalitionspartner einen Beschluss im Haushaltsauschuss herbeiführen, der das Bundesinnenministerium ermächtigt, den Kostenerstattungssatz für die Integrationskurse auf bis zu 4 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit zu erhöhen. Mit diesem erhöhtem Kostenerstattungssatz wollen wir eine Mindestvergütung der Lehrer von 35 Euro pro Unterrichtseinheit garantieren“, so Haushaltsausschussmitglied Lemme.

Carsten Schneider abschließend: „Das Innenministerium muss nun sicherstellen, dass die entsprechenden Anbieter der Kurse diese Mindestvergütung auch an die Lehrkräfte auszahlen.“

Ostdeutsche Rentner erhalten ab dem 1. Juli 2016 ein deutliches Rentenplus in Höhe von 5,95 Prozent und damit mehr als ihre westdeutschen Altersgenossen, deren Einkünfte um 4,25 Prozent steigen werden. Der Grund hierfür ist neben der anhaltend positiven Lage am Arbeitsmarkt vor allem die positive Lohnentwicklung, an der sich die Rentenhöhe maßgeblich orientiert. Insbesondere in den neuen Bundesländern sind die Löhne stärker gestiegen als im Westen. „Das ist eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland, die klar zeigt, dass die SPD mit dem Mindestlohn richtig lag. Durch die höheren Löhne haben wir eine akute Gerechtigkeitslücke geschlossen, wovon jetzt auch die Rentenbezieher profitieren“, sagt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider, Vize der SPD-Fraktion.

„Diese Höherwertung der Ostrenten ist ein ganz wichtiges Signal für die Rentenbezieher in den neuen Ländern. Jetzt müssen wir die verbleibenden Ungleichheiten im Rentenrecht beherzt anpacken und auch die Einführung der solidarischen Mindestrente durchsetzen“, so Schneider abschließend.

 

Weimar und Umgebung profitieren erheblich vom neuen Bundesverkehrswegeplan des Bundes. Die B7 zwischen Mönchenholzhausen und Weimar soll vierspurig ausgebaut werden und die Stadt Weimar wird die Ortsumfahrung Ost umsetzen können.
Der Weimarer Abgeordnete Carsten Schneider freut sich, dass die Projekte B7 und Ostumfahrung Weimar im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind.

Carsten Schneider dazu: „Die hohe Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für den notwendigen Ausbau der Infrastruktur in der Region. Die Verkehrssituation wird sich durch den Ausbau der B7 erheblich verbessern. Damit werden die Weichen gestellt, dass die 1999 fertiggestellte Westumfahrung der Stadt endlich in das weiterführende Verkehrsnetz integriert wird. Zudem besteht nach 20 Jahren des Wartens endlich eine realistische Chance, die östliche Stadteinfahrt von Weimar und vor allem die betroffenen Bürger wirksam von Verkehrslärm zu entlasten. “

„Mit dem Bundesverkehrswegeplan werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt“, so Schneider weiter. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan vordringlich eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden.
„Mit der guten Bewertung im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze zügig verabschieden. Der Baubeginn rückt damit in greifbare Nähe“, so Carsten Schneider abschließend.

Projekte:
B7: Mönchenholzhausen – Nohra: Netzschluss B7 – vierspurig
B7: Nohra – Weimar: Vierspuriger Ausbau
B7: Weimar: Ortsumfahrung Weimar-Ost – zweispuriger Neubau

Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Teil des BWVP ist erstmals die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Folgend werden die Ausbaugesetze im Parlament beschlossen. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

„Für Erfurt und Weimar freut uns besonders, dass viele Projekte mit einer vordringlichen Priorisierung nun gute Chancen auf Umsetzung haben“, so die Abgeordnete Antje Tillmann: „Wir werden uns für unsere Region im weiteren Verlauf des parlamentarischen Prozesses einsetzen, damit mit den jeweiligen Baumaßnahmen zeitnah angefangen werden kann. Für die Region wird alleine der Ausbau der B7 auf der Strecke zwischen Erfurt und Weimar erhebliche Verbesserungen in der Fahrzeit bringen.“

Carsten Schneider dazu: „Auch die geplante Ertüchtigung der Bahnstrecke von Eisenach nach Erfurt wird zusammen mit der Neubaustrecke Nürnberg-Leipzig die deutschlandweite Anbindung der Region nochmals erheblich verbessern.“

Mit großem Bedauern stellen die beiden Abgeordneten allerdings fest, dass die vor allem für Weimar sehr wichtige Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung noch nicht endgültig festgeschrieben wurde. Carsten Schneider dazu: „Finanzielle Mittel für Projekte wie die Elektrifizierung der Achse Weimar-Gera-Gößnitz sieht der Bundesverkehrswegeplan vor. Allerdings gibt es einen Pool an Projekten, die um die Summe konkurrieren.“16

„Wir werden uns beide dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben noch eine höhere Priorisierung erhält“, so Antje Tillmann weiter. Beide Abgeordnete weisen darauf hin, dass Teil des neuen Verkehrswegeplans eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist, welche am kommenden Montag, 21.03.2016 beginnen wird. Anschließend wird ein zweiter Arbeitsentwurf angefertigt. Da es sich nicht um eine klassische Abstimmung handelt, bei der die zustimmenden und ablehnenden Zuschriften gezählt werden, sind fachlich fundierte Stellungnahmen für die weitere Erarbeitung ausschlaggebend.

Beide Abgeordnete abschließend: „Wir empfehlen jeder und jedem, sich an dem Verfahren zu beteiligen und so diesem wichtigen Projekt Nachdruck zu verleihen.“

 

Das Thüringenkolleg wurde nach der politischen Wende vor einem Vierteljahrhundert gegründet um Menschen, die in der DDR ihre Berufswünsche nicht verwirklichen konnten, ebendies zu ermöglichen. Im Thüringenkolleg können heute junge Erwachsene ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Zur laufenden Debatte um eine mögliche Schließung des Thüringenkollegs erklärt der Weimarer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider: „Ich spreche mit für den Erhalt des Kollegs aus. Junge Erwachsene erhalten hier die Chance ihren beruflichen Werdegang neu zu justieren. Das Kolleg ist ein wichtiger Baustein im Konzept des lebenslangen Lernens.“

„Dass der Bedarf an Plätzen im Laufe der Zeit zurückgeht, ist verständlich. Es besteht allerdings weiterhin Nachfrage. Ich sehe kein Argument für eine Aufgabe des Angebots“, so der Weimarer Abgeordnete weiter. „Die Thüringer Kollegs bieten, gerade mit Blick auf die große Anzahl junger geflüchteter Menschen, beste Voraussetzungen Bildungswege zu eröffnen um ihnen in unserem hochindustrialisierten Land Berufschancen zu ermöglichen. Gerade das Thüringenkolleg in Weimar bietet durch das angeschlossene Internat dafür sehr gute Voraussetzungen, die genutzt werden sollten.“

Carsten Schneider abschließend: „Ich fordere Thüringens Bildungsministerin Birgit Klaubert auf, entgegen des bisherigen Weges mit den Betroffenen sowie den weiteren Akteuren in den Dialog zu treten. Es ist wichtig konstruktive Gespräche zu führen, um das Kolleg erfolgreich weiterzuentwickeln.“

Der 1. Mai als „Tag der Arbeit“ besitzt in Deutschland eine lange Tradition und eine umkämpfte wie wechselvolle Geschichte, seit er auf dem Hallenser Parteitag von 1890 durch die SPD in Deutschland eingebracht wurde. Weltweit wird am Tag der Arbeit mit Kundgebungen und Veranstaltungen von Gewerkschaften, Vereinen, Initiativen und Parteien auf die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingewiesen.

Auch in Suhl gibt es jährliche Feste und Veranstaltungen an diesem Tag. Nun soll im Rahmen des „Suhler Frühlings“ am 1.5.2016 in der Innenstadt von Suhl ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider äußert dazu: „Bei aller Sympathie für den Suhler Frühling und den jährlichen Termin am ersten Maiwochenende des Jahres: Ein verkaufsoffener Sonntag ausgerechnet am Tag der Arbeit grenzt an Zynismus.“

„Die Umsatzaussichten mögen besonders lukrativ wirken, da in angrenzenden Bundesländern die Geschäfte geschlossen bleiben. Aber hier muss man Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein beweisen“, betont Carsten Schneider in Richtung der Suhler Stadtspitze und der Suhler Stadtmarketing Initiative und schlägt eine andere Terminierung vor.

Carsten Schneider unterstützt damit ausdrücklich die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes den 1. Mai als Tag der Arbeit zu schützen und fordert das Suhler Stadtmarketing und den Suhler Oberbürgermeister auf, den Feiertag nicht als verkaufsoffenen Sonntag zu nutzen. „Der Tag der Arbeit ist das wichtigste Datum in der Tradition der Arbeiterbewegung überhaupt“, so Schneider weiter. „Deshalb muss der 1. Mai arbeitsfrei bleiben.“

Zu den heutigen Presseberichten zum möglichen Abbau von Dienstposten beim Karrierecenter der Bundeswehr in Erfurt erklärt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider:

„Ich setzte mich für einen Erhalt des Karrierecenters der Bundeswehr in Erfurt ein. Gegen die Planungen des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr zu einer Verkleinerung des Standortes in Erfurt habe ich heute interveniert und meine Position in einem Telefonat mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Herrn Dr. Ralf Brauksiepe deutlich gemacht. Eine Schwächung des Karrierecenters in Erfurt und ein Wegfall von rund 90 Stellen ist nicht akzeptabel, zumal es nicht um einen Stellenabbau geht, sondern um eine Verlagerung von Dienstposten von Erfurt an westdeutsche Standorte der Bundeswehr.“

Carsten Schneider führt weiter aus: „Erst im Jahr 2012 im Zuge der Bundeswehrreform wurde das Karrierecenter in Erfurt als Standort für die Nachwuchsgewinnung der Bundeswehr neu aufgebaut. Ein Neubau für diese neue Dienststelle auf dem Gelände der Löberfeld-Kaserne ist noch nicht fertiggestellt, hier werden rund 9 Millionen Euro investiert. Es ist widersinnig, dem Karrierecenter seine Funktion als Prüfungs- und Einstellungsdienststelle jetzt wieder zu entziehen.“ Und weiter: „Es geht mir auch um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr und ihre Angehörigen. Viele der Soldatinnen und Soldaten sowie der Beamtinnen und Beamten und auch der zivilen Beschäftigten sind erst 2012 an den Standort Erfurt gekommen, um das Karrierecenter hier mit aufzubauen.“