Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung massiv für ihr Vorgehen beim Euro-Rettungsschirm (ESM) kritisiert. Das Budgetrecht des Bundestags – das Königsrecht des Parlamentes – werde mit Füßen getreten.
Am 11. März hatten die Staats- und Regierungschefs beschlossen, den im Mai 2010 eingeführten Rettungsschirm auf dauerhafte Füße zu stellen. Deutschland soll mit 168 Milliarden Euro haften und zusätzlich 21,7 Milliarden Euro in bar beisteuern. Ein Verwaltungsrat mit Vertretern der Mitgliedsländer entscheidet über den Abruf der Mittel – unter bestimmten Bedingungen sogar mit einfacher Mehrheit, also auch gegen die Stimmen Deutschlands. Ein solcher Fall würde zum Beispiel eintreten, wenn ein Euro-Staat, der selbst in den Rettungsschirm einzahlen muss, unerwartet Mittel benötigt.
Für den Rechnungshof ist klar: „Alle Festlegungen zur Art und Höhe, insbesondere die Bestimmungen von Obergrenzen der deutschen Beiträge zum ESM sind gesetzlich zu regeln und unterliegen damit dem parlamentarischen Zustimmungserfordernis.“ Der Bundestag müsse seine Zustimmung zum Rettungsschirm mit der Auflag verknüpfen, „im Wege eines Konsultationsverfahrens über anstehende operative Entscheidungen des ESM informiert zu werden, die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben“.
Die Haushaltswächter befürchten, dass es in der Aufbau-Phase zwischen 2013 und 2016, wenn der Kapitalstock gebildet werden muss, zu einem erhöhten Kapitalbedarf kommt, „auch wenn alle Mitgliedstaaten ihren Zins- und Tilgungspflichten vollständig und fristgerecht nachgekommen sind“.
Einmal mehr wird deutlich: Die Regierung verschleiert systematisch die Auswirkungen des Rettungsschirms auf den Bundeshaushalt. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble geben hinter verschlossenen Türen milliardenschwere Zusagen, verweigern dem Parlament und seinen Ausschüssen aber die notwendigen Auskünfte. Selbst Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat die Kanzlerin jetzt ermahnt, die europapolitische Heimlichtuerei zu unterlassen und transparenter vorzugehen.
Das anstehenden Gesetz zur Ratifizierung des europäischen Beschlusses muss diese Kritikpunkte dringend berücksichtigen. Sonst droht sich der Mechanismus zur Euro-Rettung zu verselbständigen – auf Kosten des Parlamentes und damit der Bürger.
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