Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider:
„In Karlsruhe geht es heute um mehr als nur juristische Fragen zur Erbschaftsteuer – es geht um eine zentrale Frage der Gerechtigkeit. In den kommenden Jahren wird in Deutschland ein dreistelliger Milliardenbetrag vererbt werden. Wir wollen das gegenwärtige Aufkommen aus der Erbschaftsteuer für die Länder in Höhe von etwa vier Milliarden Euro jährlich mindestens erhalten. In Deutschland ist der Anteil des Steueraufkommens aus Vermögenssteuern verglichen mit anderen EU-Mitgliedstaaten oder den USA zu gering. Für die Länder sind diese Einnahmen aber wichtig, um beispielsweise Kitas, Schulen, Polizei und einen guten öffentlichen Nahverkehr zu finanzieren.
Für die SPD ist entscheidend, dass sowohl die Freibeträge für private Erben erhalten bleiben als auch für Familienunternehmen sowie kleine und mittlere Betriebe der Generationenübergang und der Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nicht durch Besteuerung erschwert wird.
Dazu gehört aber, dass sich auch große Unternehmen und besonders Reiche an die Spielregeln halten und das Ziel eines guten Generationenwechsels nicht durch Gestaltungsmöglichkeiten missbrauchen.
Der Bundesfinanzhof hat gewichtige Fragen aufgeworfen, etwa, ob besonders reiche Erben unter missbräuchlicher Ausnutzung von Ausnahmen für Unternehmen sich ihrer Gemeinwohlpflicht entziehen. Der Betriebsübergang auf die nächste Generation darf nicht zum Totschlagargument für unredliches Verhalten werden. Ebenso wenig darf der Sport einiger Reicher unterstützt werden, so viel Geld wie möglich am Fiskus vorbei zu manövrieren.
Das Bundesverfassungsgericht wird die Fragen juristisch klären müssen.
Politisch werden wir dafür sorgen, dass richtige und wichtige Ziele des Gesetzgebers nicht von einigen wenigen ausgehebelt werden können, die nur aufs eigene Portemonnaie schauen.“