„Mit dem Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung haben wir heute eine wichtige Grundlage dafür gelegt, schwerkranke und sterbende Menschen besser zu versorgen“, erklärt Carsten Schneider, Thüringer Bundestagsabgeordneter aus Erfurt und Weimar. „In ihrer letzten Lebensphase brauchen schwerstkranke Menschen eine gute medizinische Versorgung, eine gute Pflege und Betreuung und auch viel menschliche Zuwendung. Ziel des Gesetzes ist es, ein flächendeckendes Angebot an Hospizen und palliativmedizinischer Versorgung zu sichern, um Menschen im Sterben würdevoll zu begleiten und Schmerzen zu lindern.“
Am morgigen 6. November wird der Bundestag über eine gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung entscheiden. „Selbst bei einer bestmöglichen schmerzlindernden Palliativversorgung ist es möglich, dass todkranke Menschen den Wunsch haben, ihr Leben selbst zu beenden“, so Schneider. „Wir dürfen diese todkranken Menschen nicht allein lassen. Wenn sie ihr Leiden nicht mehr aushalten, sollen sie ihren Arzt um Hilfe bei einem selbst vollzogenen Suizid bitten können. Deshalb werde ich für das „Suizidhilfegesetz“ stimmen, das unter anderem von meinen Kollegen Carola Reimann und Karl Lauterbach erarbeitet worden ist (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805374.pdf).“
„Dieses Gesetz schafft Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte. Voraussetzung für eine ärztlich begleitete Lebensbeendigung ist, dass der Patient an einer unheilbaren und zum Tod führenden Krankheit leidet, eine Beratung über weitere Behandlungsmöglichkeiten stattgefunden hat und die ärztliche Hilfe freiwillig erfolgt. Mir ist wichtig, das Selbstbestimmungsrecht von unheilbar kranken Patienten zu stärken. In diesem Grenzbereich zwischen Leben und Tod sollte jeder Mensch, der es wünscht, auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben in Würde haben. Ich bin dagegen, Ärzte zu bestrafen, wenn sie diese freie Entscheidung eines Patienten achten.“
„Sollte der von mir unterstützte Gesetzentwurf nicht die erforderliche Mehrheit finden“, so Schneider, „werde ich im weiteren Abstimmungsverfahren mit „Nein“ stimmen, so dass es bei der derzeitigen Rechtslage bleibt.“