Heute hat der Bundestag mit dem Pflegestärkungsgesetz II. einen Meilenstein für die Verbesserung der Pflege beschlossen. Ab dem 1. Januar 2017 wird das Ausmaß einer Pflegebedürftigkeit in 5 Pflegegraden erfasst an Stelle der bisherigen 3 Pflegestufen.

Dazu erklärt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider: „Vor allem für die gute Versorgung von Demenzkranken ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wichtig. Mit ihm wird ermittelt, wer welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen darf. Erstmals werden nun nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern gleichermaßen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen erfasst. Damit werden rund 500.000 Menschen erstmals einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten.“

„Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff schaffen wir eine wichtige Entlastung für pflegende Familienangehörige. Gerade die Pflege von Demenzkranken stellt Familien und Freunde oftmals vor eine große Herausforderung. Hier kann es jetzt endlich Hilfen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung geben. Damit so früh wie möglich eine notwendige Unterstützung bei der Pflege zu Hause in Anspruch genommen werden kann.“