„Die Tür ist weit aufgestoßen, um das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts zu überarbeiten“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider, nachdem der Bundesrat heute den Vermittlungsausschuss angerufen hat. „Das ist eine positive Entscheidung, weil die Novellierung in der jetzigen Form die kommunale Daseinsvorsorge gefährdet. Die Abfallentsorgung muss weiter unter der Hoheit der Kommunen und ihrer öffentlich-rechtlichen Entsorger erfolgen.“
„Nachteilig für den Einzelnen könnte sich vor allem die so genannte Gleichwertigkeitsklausel auswirken. Denn eine gewerbliche Sammlung müsste künftig bereits bei geringfügig besseren Leistungen zugelassen werden. Im ersten Moment klingt ein kürzerer Abholrhythmus vielleicht gut, aber am Ende flattern den Gebührenzahlern dafür höhere Rechnungen ins Haus. Es könnte auch zu langwierigen Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang kommen, was ebenfalls nicht im Sinne der Verbraucher ist“, wiederholt Schneider seine Bedenken gegenüber der beabsichtigten Neuordnung.
„Außerdem handelt es sich indirekt um eine Entscheidung über die Gehälter für die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft. Ein Müllwerker in einem Kommunalbetrieb bekommt einen ordentlichen Tariflohn, während sein Kollege in einem privaten Unternehmen für einen viel geringeren Lohn arbeitet, den er sich vom Staat aufstocken lassen muss“, so Schneider.
„Ich fordere alle Beteiligten auf, im Vermittlungsausschuss im Sinne der Kommunen und Verbraucher zu entscheiden und das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts entsprechend zu fassen.“
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