Zur heutigen Verabschiedung des Kleinanlegerschutzgesetzes erklärt der SPD-Fraktionsvize im Deutschen Bundestag Carsten Schneider:
„Mit dem heute beschlossenen Kleinanlegerschutzgesetz sind Anleger künftig wirksamer vor unseriösen und intransparenten Geldanlagen auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt geschützt. Gleichzeitig konnte erreicht werden, dass der Schutz nicht auf Kosten von Bürgerbeteiligungsprojekten und Gemeinschaftsfinanzierungsmodellen gehen, die in den zurückliegenden Monaten enorm verunsichert waren. So bleiben soziale und gemeinnützige Projekte von der Prospektpflicht befreit, wenn sie höchstens 2,5 Millionen Euro einwerben. Ursprünglich sollte die Freigrenze nur bei 1 Million Euro liegen, konnte aber im parlamentarischen Verfahren deutlich erhöht werden. Dies ist auch für Thüringer Initiativen mit einer sozialen, kulturellen und ökologischen Ausrichtung eine gute Nachricht, zum Beispiel für gemeinschaftliche Wohnprojekte in Erfurt und Weimar.“