Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher, erklären:
„Wenn die griechische Regierung weitere finanzielle Unterstützung will, muss sie sich unmissverständlich zu den geltenden Verträgen und einem erfolgreichen Abschluss des Programms bekennen und auf einseitige Maßnahmen verzichten. Der Kreditvertrag und das wirtschaftliche Anpassungsprogramms bilden eine Einheit, die sich nicht durch sprachliche und juristische Spitzfindigkeiten umgehen lässt. Die Kredite der europäischen Partner wurden unter der Bedingung bewilligt, dass Griechenland Strukturreformen durchführt, die die griechische Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig machen.
Die Programmvereinbarung enthält ausreichend Flexibilitätsklauseln, um sich in einem möglichen zweiten Schritt gemeinsam darüber zu verständigen, wie man auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren kann. Erforderlich ist dafür auch eine aktuelle Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage Griechenlands, die von der griechischen Regierung gemeinsam mit den für die Programmüberwachung zuständigen Institutionen vorzunehmen ist.“