„Im Interesse der Kommunen hat sich die SPD mit ihrem Kompromissvorschlag zur Regelung der gewerblichen Sammlung im gestrigen Vermittlungsausschuss durchgesetzt“, bewertet der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider das Ergebnis zur Novelle des Kreislauswirtschafts- und Abfallrechts positiv.

„Künftig sind gewerbliche Sammlungen bei Haushaltsabfällen nur noch zulässig, wenn die Kommunen die jeweiligen Abfallsorten nicht selber getrennt sammeln und eine gewerbliche Sammlung wesentlich leistungsfähiger ist. Ökologie, Recycling und die gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit gelten dabei als Maßstab. Lediglich geringfügig besserer Service erlaubt keine gewerblichen Sammlungen. Außerdem ist eine örtliche Begrenzung auf lukrative Sammelbezirke ausgeschlossen“, erklärt Schneider.

„Es bleibt bei der kommunalen Zuständigkeit für die Hausmüllentsorgung. Kommunen, öffentlich-rechtliche Entsorger und von Kommunen beauftragte private Betriebe können damit vorerst verlässlich planen. Und die Beschäftigten bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern müssen nicht befürchten, dass ihre Arbeitsplätze durch Dumpinglöhne bei gewerblichen Sammlern gefährdet werden.“

Unterstützt wird die gefundene Neuregelung im Kreislauswirtschafts- und Abfallrecht auch von den kommunalen Spitzenverbänden, öffentlich-rechtlichen Entsorgern, Umweltverbänden und der Gewerkschaft ver.di. Vor allem die FDP und private Entsorger hatten auf eine Ausweitung der gewerblichen Sammlung gedrängt.

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