„Mit dem neuen Mutterschutzgesetz wird der Mutterschutz transparenter, übersichtlicher und verständlicher“, betont Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar. „In den vergangenen Jahrzehnten hat es vielfältigen Veränderungen in der Arbeitswelt gegeben, auf die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit einer Überarbeitung der bisherigen Regelungen zum Mutterschutz reagiert hat.“
„Wichtig ist, dass die heute beschlossenen Neuerungen den Frauen und ihren (ungeborenen) Kindern deutlich mehr Rechte geben“, so Schneider. „Der Kreis der Frauen, die vom Mutterschutz profitieren, wird erstmalig auch auf Studentinnen und Auszubildende, Praktikantinnen und Schülerinnen ausgeweitet sowie auf Mitarbeiterinnen in Behindertenwerkstätten. Für diese Frauen hat es zuvor keine gesetzlichen Regelungen gegeben.“
Für schwangere Frauen in Nachtarbeit gelten zukünftig strengere Vorgaben: Ein Arbeitgeber darf zum Beispiel eine Schwangere oder stillende Frau zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht arbeiten lassen. Bis 22 Uhr darf eine Frau nur arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt und nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht. Sollte bei dem ungeborenen Kind eine Behinderung festgestellt worden sein, so gilt für die Mutter ein besonderer Schutz: die Zeit des Mutterschutzes wird in diesem Fall von 8 auf 12 Wochen verlängert. Die Neuregelung des Mutterschutzes wird zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Für Carsten Schneider steht fest: „Die Reform verbessert den Interessenausgleich zwischen notwendigem Gesundheitsschutz und der Selbstbestimmung der Schwangeren. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigen Teilhabe von Frauen in der Arbeitswelt.“ Der Arbeitgeber muss in Zukunft alle Möglichkeiten nutzen, damit schwangere Frauen ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres (ungeborenen) Kindes ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen können.
Zum Hintergrund
Die mutterschutzrechtlichen Regelungen schützen Mutter und Kind zum einen vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz und zum anderen vor einer unberechtigten Kündigung. Außerdem sichern sie das Einkommen der Mutter für den Zeitraum, in dem eine Beschäftigung verboten ist. Vor der jetzt beschlossenen Ausweitung war der Mutterschutz nur für all diejenigen werdenden Mütter geregelt, die in einem Arbeitsverhältnis standen.
Das Mutterschutzgesetz enthält besondere Vorschriften zur Arbeitsplatzgestaltung, zum Kündigungsschutz sowie zu Beschäftigungsverboten für schwangere Frauen unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts außerhalb der Mutterschutzfristen. Außerdem regelt das Gesetz die finanzielle Unterstützung während der Mutterschutzfristen in Form des Mutterschaftsgeldes inklusive des Arbeitgeberzuschusses.