Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Angleichung der Renten in Ost und West beschlossen. Damit hat sich die SPD mit ihrer Forderung der Renten-Einheit durchgesetzt. Mit der Angleichung steigen die Renten in Ostdeutschland. Der Thüringer Abgeordnete Carsten Schneider erklärt:
„Endlich wird es ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland geben. Die Renten-Einheit wird Gesetz. Damit schließen wir endlich die Gerechtigkeitslücke bei der Rente, die seit der Wiedervereinigung bestanden hat. Die SPD hat sich in dieser Frage durchgesetzt. Bislang sind ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber westdeutschen Rentnern strukturell benachteiligt. Diese Ungleichbehandlung kann heute niemand mehr nachzuvollziehen – und zwar in Ost- wie in Westdeutschland. Alle Versicherten und alle Rentner müssen unabhängig von ihrem Wohn- oder Beschäftigungsort gleich behandelt werden.“
Schneider weiter: „Im Zeitraum 2018 bis 2025 werden die Renten in Ostdeutschland jedes Jahr um rund 500 Millionen Euro steigen.“ Durch die schrittweise Anpassung des Rentenwerts und der Höherwertung der Löhne wird ein ausgeglichener Übergang gewährleistet. Auch Millionen derzeitiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden davon profitieren.
Für die SPD hat Bundesministerin Andrea Nahles sich dafür eingesetzt, dass die Rentenangleichung als gesamt-gesellschaftliche Aufgabe aus Bundesmitteln bezahlt werden muss. Finanzminister Wolfgang Schäuble war dazu jedoch nicht bereit, er will die Angleichung nur in Teilen aus Beitragsmitteln finanzieren. Das ist fahrlässig und kann zu unnötigen Mehrbelastungen sowohl bei den Beitragszahlern als auch den Unternehmen führen. In den parlamentarischen Beratungen wird die SPD Änderungen einfordern.
Ein weiterer beschlossener Gesetzentwurf der SPD sieht Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner vor. Alle Beschäftigten, die ab dem 1. Januar 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente gehen, sollen dabei bessergestellt werden.