„Alleinerziehende sollen sich darauf verlassen können, dass sie jeden Monat Unterhalt für ihr Kind bekommen. Und zwar bis zur Volljährigkeit“, erklärt Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter für Erfurt und Weimar. „Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass die SPD-Fraktion den Ausbau des sogenannten Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes noch in dieser Legislatur vorantreiben wird. Auch die bisherige zeitliche Befristung von maximal 72 Monaten soll aufgehoben werden“, so Schneider. „Der Bund soll die Folgekosten dieser Reform vollständig übernehmen. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion auf ihrer heutigen Klausurtagung in Berlin beschlossen.“
„Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel. Dabei müssen sie im Durchschnitt mit einem deutlich geringeren Einkommen auskommen als Paarfamilien. Deshalb sind Alleinerziehende überdurchschnittlich von Armut betroffen. Aus diesem Grund müssen wir alleinerziehende Eltern noch besser unterstützen“, erklärt der Thüringer Abgeordnete. „Jetzt erwarte ich, dass der dazu von SPD-Familienministerin Manuela Schwesig angekündigte Gesetzentwurf auch von CDU und CSU unterstützt wird“, so Schneider.
„Wichtig ist mir auch die Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Kinder getrennt lebender Eltern im SGB II-Bezug“, sagt Carsten Schneider. Wenn beide Eltern SBG II-Leistungen erhalten, soll laut Beschluss der SPD-Fraktion ein pauschaler Umgangsmehrbedarf eingeführt werden. „Die Leistungen des überwiegend erziehenden Elternteils sollen nicht gekürzt werden, sondern umgangsbedingte zusätzliche Aufwendungen für ein Kind sollen in beiden Haushalten gesichert werden. So können wir verhindern, dass in Streitfällen wie oft ein Ex-Partner sein Kind sehen kann, auch noch Streit ums Geld hinzukommt“, stellt Schneider fest.
Zum Hintergrund:
In Deutschland sind rund 90 Prozent aller alleinerziehenden Eltern Frauen. Rund die Hälfte dieser alleinerziehenden Mütter erhält vom Vater keinen Unterhalt für das Kind. Hier tritt der Staat in Vorleistung und zahlt mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss den Mindestunterhalt für das Kind. Zugleich versucht der Staat an Stelle der Mutter, beim barunterhaltspflichtigen Elternteil den Unterhalt einzutreiben. Der Unterhaltsvorschuss wird bisher nur bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes gezahlt und ist zeitlich auf die Dauer von 72 Monaten befristet. Die Einführung des Kontenabrufverfahrens nach § 6 UVG war ein wichtiger Schritt, Alleinerziehende bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ihrer Kindern zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine freiwillige Sozialleistung, die unabhängig vom Einkommen gezahlt wird.