„Thüringens CDU-Finanzminister Wolfgang Voß betreibt Schönrechnerei. Bei den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen setzt er für einige Jahre 2012 eine Verwendungsquote von über 100 Prozent – im Jahr 2012 sogar 122 Prozent – an, um den Durchschnitt zu steigern“, sagt Carsten Schneider, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, anlässlich der heutigen Vorstellung des Thüringer Fortschrittsberichtes „Aufbau Ost” für das Jahr 2012. „Tatsächlich wurden in den Jahren 2006 bis 2012 unterm Strich nur rund 90 Prozent der Mittel entsprechend dem Finanzausgleichsgesetz verwendet. Die restlichen Mittel wurden nicht zweckgerecht eingesetzt.“

„Die Bereiche, in denen die so genannten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen investiert werden sollen, sind klar definiert. Auch weil dieses Geld vom Bund von Jahr zu Jahr unweigerlich weniger wird und bis 2020 endgültig ausläuft, muss es zielgerichtet eingesetzt werden. Weder Thüringen noch ein anderes der ostdeutschen Bundesländer kann es sich leisten, die Mittel nicht zu 100 Prozent wie vorgeschrieben auszugeben“, erklärt Schneider weiter.

„Die SPD wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland hergestellt wird. Einen deutschlandweiten Steuerdumpingwettbewerb, wie von der Thüringer CDU vorgeschlagen, wird es mit der SPD nicht geben. Dagegen werden durch das SPD-Finanzierungskonzept die Länder und Kommunen in ihrer Finanzkraft strukturell besser gestellt, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können.“

Zum Länderfinanzausgleich im Lichte der jüngst eingereichten Klagen Bayerns und Hessens sagt Schneider: „Die geltenden Regelungen bevorteilen Länder wie Bayern und Hessen, weil sie die durchschnittlich stärkere Finanzkraft der westdeutschen Kommunen nur zu zwei Dritteln anrechnen. Der Finanzausgleich, wie er jetzt gilt, benachteiligt deshalb den Osten. Das muss Finanzminister Voß seinen Kollegen in Bayern und Hessen einmal deutlich sagen.“

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