„Wir wollen die Kosten der Energiewende gerecht verteilen und stellen uns gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, diese Kosten über das Mietrecht abzuladen. Mit den angestrebten Mietrechtsänderungen ist die Bundesregierung auf dem Holzweg. Neben der Duldungspflicht bei energetischen Sanierungsmaßnahmen durch den Mieter soll das Recht zur Mietminderung für den Zeitraum der Modernisierungsmaßnahmen in den ersten drei Monaten entfallen. Damit wird das Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung ausgehöhlt. Gleichzeitig können die Kosten mit elf Prozent Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden.
Die Umlegung von elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter ist eine Ungleichverteilung der Kosten. Die Einschränkung des Mietrechts kann keinesfalls die energetische Sanierung auf den gewünschten Kurs bringen, wichtiger sind Maßnahmen, die die Kosten für Mieter und Vermieter auffangen würden. Die Mieter können die Kosten für die energetische Sanierung nicht alleine tragen.
Die Wohnungswirtschaft müsste nach energetischen Standardsanierungen eine um etwa 2,40 Euro pro Quadratmeter höhere Miete verlangen, um wirtschaftlich zu bleiben. Demgegenüber stehen eingesparte Energiekosten von etwa 38 Cent pro Quadratmeter. Das sind Mieterhöhungen, die viele Mieter schlichtweg überfordern. Andere regionale Märkte bieten den Vermietern keine Chance dies auch nur annähernd umzusetzen. Für diese Schere bietet die Bundesregierung keine Lösung an.“
Hintergrund:
Neben den erhöhten Energiekosten belasten die steigenden Neuvertragsmieten gerade in den Ballungsräumen viele Mieterinnen und Mieter. Der Mieterbund stellt fest, dass Altmieter durch Modernisierungsmaßnahmen verdrängt werden, da bei Neuvermietungen die Mieten wesentlich stärker erhöht werden können. Die Folge: Das soziale Gefüge der Städte verschiebt sich. Besonders betroffen sind Rentner und Alleinerziehende. Laut statistischem Bundesamt geben die Menschen in Deutschland durchschnittlich ein Fünftel – sprich 20 Prozent – für die Kaltmiete ihrer Wohnung aus. Bei jedem 3. Rentnerhaushalt macht die Kaltmiete bereits 35 Prozent des Einkommens aus. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
Deutschland ist ein Mieterland. 53 Prozent der Bevölkerung lebt zur Miete. Das bisher bestehende Mietrecht schützt unsere 24 Millionen Mieter und garantiert einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern. Dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Hand an das bewährte soziale Mietrecht legt, ist daher unnötig und unverantwortlich.
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